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Was kostet ein Makler und wer zahlt ihn?

Kurze Antwort: In Bayern liegt die übliche Maklerprovision bei rund 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises — je Seite. Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision bei Wohnimmobilien in der Regel zu gleichen Teilen.

Die Provision ist Verhandlungssache — die genannten 3,57 % sind marktüblich, keine gesetzliche Vorgabe. Lassen Sie sich die Konditionen vor dem Auftrag schriftlich geben.

Fällig wird die Provision üblicherweise erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar wirksam zustande kommt (§ 652 BGB).

Bei Gewerbeimmobilien oder Grundstücken gelten teils andere Modelle. Hier lohnt ein genauer Vergleich der Konditionen.

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In der Regel nicht. Der Maklerlohn entsteht nach § 652 BGB erst, wenn der Kaufvertrag wirksam zustande kommt. Prüfen Sie im Maklervertrag, ob Aufwandsersatz vereinbart ist.

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